Teilnahmebedingungen
Rechtsbeziehung
Die CVJM-Card wird vom CVJM-Westbund e.V., einem Landesverband
im deutschen CVJM, ausgestellt. Mit der CVJM-Card geht
die Inhaberin, der Inhaber der Karte mit dem CVJM-Westbund
e.V. eine Rechtsbeziehung ein. Die Mitgliedschaft im
örtlichen CVJM wird dadurch nicht berührt.
Gültigkeitsdauer und Definition
"Mitgliedsausweis"
Die CVJM-Card ist bis zum Austritt aus dem Verein gültig.
Die Kartennummer wird vom CVJM-Westbund e.V. vergeben.
Die CVJM-Card ist der Mitgliedsausweis für die
Mitglieder eines örtlichen CVJM in Deutschland
und in einigen anderen Ländern in Europa. Wie der
Begriff "Mitgliedschaft" definiert ist, bestimmen
die Satzungen der örtlichen CVJM. Um die CVJM-Card
zu bekommen, muss ein Mitglied mindestens 13 Jahre alt
sein. Die Verantwortlichen der örtlichen CVJM bestimmen
anhand ihrer Satzung, an wen sie die CVJM-Card ausgeben.
Die CVJM-Card ist nicht übertragbar und kann nur
von ihrer Inhaberin/ihrem Inhaber genutzt werden.
Erhebung personenbezogener Daten
Die CVJM-Card wird vom Mitglied des örtlichen CVJM
beantragt. Folgende Daten erhält der CVJM-Westbund
e.V. vom örtlichen CVJM: Vorname, Name, Geburtsdatum,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Datum des Eintritts in den
örtlichen CVJM. Außerdem freiwillige Angaben,
z.B. Beruf. Datenschutzinformationen
und eine Datenschutzerklärung
für die Website cvjm-card.de liegen als PDF zur
Einsicht und zum Download bereit.
Nach Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO
übernimmt der CVJM-Westbund im Rahmen einer Amtshilfe
die Erstellung von Mitgliedsausweisen. Dazu ist der
Ortsverein ausnahmsweise befugt, Mitgliedsdaten zu übermitteln.
Die Daten dürfen jedoch nur für die festgelegten
Zwecke verwendet werden.
Leistungen
Der CVJM-Westbund e.V. hat mit den Kooperationspartnern
Vergünstigungen und Dienstleistungen für die
Mitglieder der örtlichen CVJM ausgehandelt. Diese
Leistungen sind ausschließlich Vereinbarungen
zwischen dem CVJM-Westbund e.V. und den Kooperationspartnern.
Verhandlungen mit den Kooperationspartnern über
Vergünstigungen von Waren und Dienstleistungen
für Mitglieder der örtlichen CVJM werden ausschließlich
zwischen dem CVJM-Westbund e.V. und den Kooperationspartnern
geführt.
Mitglieder im CVJM sollen die Möglichkeit haben,
bei den Kooperationspartnern Vergünstigungen auf
Waren und Dienstleistungen zu erhalten sowie regelmäßig
über deren Angebote und über Aktivitäten
des deutschen CVJM informiert zu werden. Das Angebot
und der Vorrat der vergünstigten Waren und Dienstleistungen
liegen in der Verantwortung der Kooperationspartner,
wie auch die Einlösung der genannten Zusagen zu
den Sonderkonditionen. Ein Anspruch auf die genannten
Leistungen gegenüber dem CVJM-Westbund e.V. besteht
nicht.
Sowohl die Kooperationspartner als auch die auf Waren
und Dienstleistungen gewährten Vergünstigungen
sind freibleibend. Das heißt, die Inhaberin, der
Inhaber der CVJM-Card hat keinen Anspruch darauf, dass
die genannten Waren und Dienstleistungen zur Verfügung
gestellt bleiben oder werden.
So besteht auch kein Anspruch darauf, dass bestimmte
Kooperationspartner beteiligt bleiben oder werden.
Die aktuell beteiligten Kooperationspartner und die
Art und der Umfang der von ihnen gewährten Vergünstigungen
und Vorteile für CVJM-Mitglieder werden vom CVJM-Westbund
e.V. veröffentlicht. Verantwortlich für die
korrekte Auskunft sind die Kooperationspartner.
Die genannten Vergünstigungen werden nur gewährt,
wenn bei Bezahlung, bzw. Bestellung die Nummer der CVJM-Card
angegeben wurde. Nach Stellung der Rechnung bzw. nach
Bezahlung kann die Gewährung der Vergünstigungen
verweigert werden. Bestehen individuelle Preisvereinbarungen,
kann der Anspruch auf die Vergünstigungen der CVJM-Card
entfallen.
Sollte es vorkommen, dass ggf. Mitarbeitende der Kooperationspartner
nicht über die mit der CVJM-Card verbundenen Leistungen
informiert sind, haben Sie bitte Verständnis. Wir
freuen uns, wenn Sie den CVJM-Westbund e.V. per E-Mail
info@cvjm-card.de
oder über die CVJM-Card-Hotline (02 02)
57 42 57, informieren. Um Abhilfe zu schaffen, wird
sich der CVJM-Westbund e.V. mit dem jeweiligen Kooperationspartner
in Verbindung setzen.
Der CVJM-Westbund e.V. informiert CVJM-Card-Inhaberinnen,
CVJM-Card-Inhaber unregelmäßig per Briefpost,
E-Mail oder andere geeignete Wege über Aktuelles
im CVJM und über Angebote von CVJM-Einrichtungen
und CVJM-Card-Partnern.
Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit
der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.
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